Entlastungen für Erdgaskunden

Gasbeschaffungsumlage entfällt; Umsatzsteuer bei Gas und Wärme sinkt auf 7 %

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

die Bundesregierung hat am 30. September 2022 die Abschaffung der Gaspreisanpassungsverordnung beschlossen. Das heißt, die ursprünglich geplante Gasbeschaffungsumlage zum 1. Oktober 2022 wird nicht kommen und ENERGIERIED wird die Umlage daher selbstverständlich auch nicht an ihre Kunden weiterberechnen.

Ihr Arbeitspreis reduziert sich dann um die Höhe der zurückgenommenen Gasbeschaffungsumlage (2,419 Cent/kWh netto). Alle Kostenbestandteile werden bei unserer Preisgestaltung natürlich berücksichtigt und die Abschläge entsprechend geändert.

Über den gültigen Abschlag ab 31.10.2022 werden alle Kunden schriftlich informiert. Die Gasspeicherumlage i. H. v. 0,059 Cent/kWh netto bleibt bestehen. In anderen Worten: „Sie zahlen nichts, was nicht anfällt!“

Außerdem wurde eine Reduzierung der Mehrwertsteuer bei Gas und Wärme beschlossen.

Demnach wird der Steuersatz ab Oktober 2022 von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Das soll bis Ende März 2024 gelten.

Der Bundesrat hat dem am 7. Oktober 2022 rückwirkend zum 1. Oktober 2022 zugestimmt. Die Mehrwertsteuersenkung bei Gas geben wir komplett an unsere Kundinnen und Kunden mit der Jahresverbrauchsabrechnung weiter.

Für aktuelle Informationen besuchen Sie unsere Website www.energieried.de oder folgen Sie unseren sozialen Kanälen wie Facebook.

Ihr Team der ENERGIERIED

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