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Kundenservice
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Unsere Strom-Tarife
Strom
Der Strom-Tarif der Energieried GmbH & Co. KG gewährt Privathaushalten einen stabilen Preis – immer preiswert, immer zuverlässig!
- Persönlicher Ansprechpartner vor Ort
- günstige Preise
- kurze Vertragslaufzeiten mit kurzer Kündigungsfrist
- Auswahl Ihrer Zahlungsweise
Strom Online
Nutzen Sie unseren Online Tarif und organisieren Sie jederzeit bequem und von überall aus Ihre Daten oder sehen Sie Ihre Rechnungen ein. Sie können unabhängig von unseren Öffnungszeiten Ihre Abschlagszahlungen individuell anpassen oder uns Ihre Zählerstände online mitteilen.
- günstigste Preise
- kurze Vertragslaufzeiten mit kurzer Kündigungsfrist
- Bequeme Zahlung per Bankeinzug
- Einfache Kommunikation über unser Kundenportal
Hinweis: Voraussetzung für diesen Tarif ist Ihre Anmeldung im Kundenportal.
Ökostrom
Mit diesem Tarif leisten Sie Ihren persönlichen Beitrag zum Klimaschutz mit nur geringem Aufpreis.
- Ihr persönlicher Beitrag zum Klimaschutz
- Persönlicher Ansprechpartner vor Ort
- günstige Preise
- kurze Vertragslaufzeiten mit kurzer Kündigungsfrist
- Auswahl Ihrer Zahlungsweise
Ökostrom Online
Nutzen Sie unseren Online Tarif und organisieren Sie jederzeit bequem und von überall aus Ihre Daten oder sehen Sie Ihre Rechnungen ein. Sie können unabhängig von unseren Öffnungszeiten Ihre Abschlagszahlungen individuell anpassen oder uns Ihre Zählerstände online mitteilen.
- Clevere Kombination von günstigen Preis und Klimaschutz
- kurze Vertragslaufzeiten mit kurzer Kündigungsfrist
- Bequeme Zahlung per Bankeinzug
- Einfache Kommunikation über unser Kundenportal
Hinweis: Voraussetzung für diesen Tarif ist Ihre Anmeldung im Kundenportal.
Wärmepumpe + Direktheizung
Mit dem Sondertarif für Wärmepumpen und Direktheizungen profitieren Sie von einem besonders günstigen Verbrauchspreis. Dieser Tarif erfordert zwei getrennte Stromzähler, einen für die Messung des Wärmepumpenstroms und einen für die Erfassung des restlichen Stromverbrauches in Ihrem Haushalt. Dies ist auch der passende Tarif für Direktheizungen oder sonstige fest installierte Warmwasserbereitungsanlagen aus dem Niederspannungsnetz.
- Besonders niedriger Arbeitspreis
- Persönlicher Ansprechpartner vor Ort
Hinweis: Die Stromlieferung zum Betrieb der Wärmepumpenanlagen wird in bestimmten Zeitspannen unterbrochen. Die Dauer der Unterbrechung und den genauen Zeitpunkt legt der örtliche Netzbetreiber fest.
Informationen & Downloads
Für alle Haushaltskunden, die kostengünstig Strom beziehen möchten, bieten wir Sonderverträge an.
Mit diesen sparen Sie gegenüber der Grundversorgung und profitieren von stabilen Preisen. Für Sie gültige Preise finden Sie über den Tarifrechner. Schließen Sie Ihren Vertrag gleich bequem online ab.
Stromkennzeichnung 2019
Das Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 bestimmt, dass gem. § 42 den Kunden die Höhe der jeweiligen Netzentgelte und den Energieträgermix bei der Stromerzeugung vom Stromlieferanten mitzuteilen sind. Die EU hat die Stromkennzeichnung als Beitrag für einen verbesserten Verbraucherschutz erklärt und die Mitgliedstaaten zur Umsetzung verpflichtet.
EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2019
Gemäß § 52 Absatz 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften vom 25. Oktober 2008 (EEG 2009) sind Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, die nach § 49 EEG 2009 erforderlichen Angaben im Internet zu veröffentlichen.
Die relevanten Daten der von ENERGIERIED GmbH & Co. KG an Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher gelieferten Energiemengen im Jahr 2019 sind nachfolgend dargestellt. Sie entsprechen den Daten, die zum 31. Mai 2020 an die Übertragungsnetzbetreiber und die Bundesnetzagentur übermittelt worden sind. .
Abgabe an Letztverbraucher im Jahr 2019: 15.984.742 kWh
Lampertheim, Mai 2020
Abgaben 2021
Gesetzl. Abgaben 2021 | netto | brutto (inkl. 19% MwSt) |
---|---|---|
EEG-Umlage | 6,500 ct/kWh | 7,735 ct/kWh |
KWK-Umlage bis 1.000.000 kWh | 0,254 ct/kWh | 0,298 ct/kWh |
Umlage nach § 19 StromNEV bis 1.000.000 kWh |
0,432 ct/kWh | 0,514 ct/kWh |
Offshore-Netzumlage | 0,395 ct/kWh | 0,470 ct/kWh |
Abschaltumlage nach § 18 Abs. 1 AbschaltVO* | 0,009 ct/kWh* | 0,011 ct/kWh* |
Stromsteuer | 2,050 ct/kWh | 2,378 ct/kWh |
Abgaben Jul - Dez 2020
Gesetzl. Abgaben 2020 | netto | brutto (inkl. 16% MwSt) |
---|---|---|
EEG-Umlage | 6,756 ct/kWh | 7,837ct/kWh |
KWK-Umlage bis 1.000.000 kWh | 0,226 ct/kWh | 0,262 ct/kWh |
Umlage nach § 19 StromNEV bis 1.000.000 kWh |
0,358 ct/kWh | 0,415 ct/kWh |
Offshore-Netzumlage | 0,416 ct/kWh | 0,483 ct/kWh |
Abschaltumlage nach § 18 Abs. 1 AbschaltVO* | 0,007 ct/kWh* | 0,008 ct/kWh* |
Stromsteuer | 2,050 ct/kWh | 2,378 ct/kWh |
Abgaben Jan - Jun 2020
Gesetzl. Abgaben 2020 | netto | brutto (inkl. 19% MwSt) |
---|---|---|
EEG-Umlage | 6,756 ct/kWh | 8,040 ct/kWh |
KWK-Umlage bis 1.000.000 kWh | 0,226 ct/kWh | 0,269 ct/kWh |
Umlage nach § 19 StromNEV bis 1.000.000 kWh |
0,358 ct/kWh | 0,426 ct/kWh |
Offshore-Netzumlage | 0,416 ct/kWh | 0,495 ct/kWh |
Abschaltumlage nach § 18 Abs. 1 AbschaltVO* | 0,007 ct/kWh* | 0,008 ct/kWh* |
Stromsteuer | 2,050 ct/kWh | 2,440 ct/kWh |
Abgaben 2019
Gesetzl. Abgaben 2019 | netto | brutto (inkl. 19% MwSt) |
---|---|---|
EEG-Umlage | 6,405 ct/kWh | 7,622 ct/kWh |
KWK-Umlage bis 1.000.000 kWh | 0,280 ct/kWh | 0,333 ct/kWh |
Umlage nach § 19 StromNEV bis 1.000.000 kWh |
0,305 ct/kWh | 0,363 ct/kWh |
Offshore-Netzumlage | 0,416 ct/kWh | 0,495 ct/kWh |
Abschaltumlage nach § 18 Abs. 1 AbschaltVO* | 0,005 ct/kWh* | 0,006 ct/kWh* |
Stromsteuer | 2,050 ct/kWh | 2,440 ct/kWh |
Abgaben 2018
Gesetzl. Abgaben 2018 | netto | brutto (inkl. 19% MwSt) |
---|---|---|
EEG-Umlage | 6,792 ct/kWh | 8,082 ct/kWh |
KWK-Umlage bis 1.000.000 kWh | 0,345 ct/kWh | 0,411 ct/kWh |
Umlage nach § 19 StromNEV bis 1.000.000 kWh |
0,370 ct/kWh | 0,440 ct/kWh |
Offshore-Haftungsumlage nach § 17f EnWG bis 1.000.000 kWh | 0,037 ct/kWh | 0,044 ct/kWh |
Abschaltumlage nach § 18 Abs. 1 AbschaltVO | 0,011 ct/kWh | 0,013 ct/kWh |
Stromsteuer | 2,050 ct/kWh | 2,440 ct/kWh |
*) Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten.
Die Umlage für abschaltbare Lasten wurde ab dem 01.01.2014 von Letztverbrauchern erhoben. Da die entsprechende Verordnung zum Jahresende 2015 ausgelaufen ist und für den Zeitraum ab 1.1.2016 momentan keine neue Verordnung vorliegt, erfolgt bis auf weiteres keine Erhebung einer Umlage für abschaltbare Lasten.
Quelle: www.netztransparenz.de
Nachweis für Wiederverkäufer
Hier finden Sie unseren Nachweis vom Finanzamt Bensheim, dass wir Wiederverkäufer von Erdgas und Elektrizität für Zwecke des § 13b Abs. 2 Nr. 5 b und Abs. 5 UStG sind.